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IBG-Affäre könnte noch Jahre später Millionen kosten

27.08.2019, 17:07

Magdeburg (dpa/sa) - Nach der Affäre um die landeseigene Beteiligungsgesellschaft IBG hat das Landgericht Magdeburg ein Urteil gefällt, das Sachsen-Anhalt mehrere Millionen Euro kosten könnte. Mehrere Goodvent-Firmen um den Manager Dinnies Johannes von der Osten seien mit einer Klage gegen die fristlose Kündigung eines Dienstleistungsvertrages durch die IBG erfolgreich gewesen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg am Dienstag.

Das Gericht habe die fristlose Kündigung als nicht gerechtfertigt angesehen. Die vereinbarten Vergütungen in Höhe von 5,6 Millionen Euro sowie Zinsen von jährlich vier bis acht Prozent müssten nun nachgezahlt werden. Die beklagten IBG-Firmen müssten zudem für die Prozesskosten aufkommen.

Gegen das Urteil ist eine Berufung zum Oberlandesgericht in Naumburg möglich. Ein Sprecher des Finanzministeriums in Magdeburg erklärte: "Wir sind von unserer Rechtsauffassung überzeugt. Deshalb werden wir nun die Urteilsbegründung mit unserem juristischen Beistand gründlich auswerten und danach über eventuelle weitere juristische Schritte entscheiden."

Das Land hatte den Vertrag mit Goodvent 2013 wegen privater Geschäfte des damaligen Firmenchefs gekündigt. Von der Osten war in die Kritik geraten, weil er sich auch privat an einem geförderten Unternehmen beteiligt hatte und dies nicht angegeben hatte. Im Landtag befasste sich ein Untersuchungsausschuss mit der Frage, ob die Politik das Beteiligungsmanagement des Landes ausreichend überwacht hat. Der Rechnungshof hatte von einem "kollektiven Versagen" gesprochen.