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Immaterielles Kulturerbe: Zwei Bräuche neu dabei

16.03.2018, 16:43

Spergau/Mansfelder Grund-Helbra/Bonn (dpa/sa) - Die Spergauer Lichtmeß und der Pfingsttanz aus der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sind in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Sie zählen zu insgesamt sieben Neuaufnahmen, teilte die Deutsche Unesco-Kommission am Freitag in Bonn mit. Die Spergauer Lichtmeß wird jedes Jahr im Februar in Spergau, einem Ortsteil von Leuna im Saalekreis, gefeiert. Es handelt sich um einen erstmals 1688 erwähnten Brauch, bei dem der Winter ausgetrieben werden soll.

In das Register guter Praxisbeispiele der Liste des Immateriellen Kulturerbes wurde der Pfingsttanz aufgenommen, bei dem es ebenfalls um das Vertreiben des Winters geht. Die Pfingstvereine in Mansfelder Grund-Helbra zeigen für die Unesco-Kommission modellhaft, wie ein gemeinsamer Brauch zu intensiver Zusammenarbeit zwischen Kommunen führen kann. In den Pfingstgesellschaften und bei den Pfingsttänzen seien alle Generationen engagiert.

Infos Spergauer Lichtmeß

Infos zum Pfingsttanz