1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Kabinett berät nach Bund-Länder-Schalte neue Verordnung

Kabinett berät nach Bund-Länder-Schalte neue Verordnung

Der Lockdown geht weiter. Das haben Bund und Länder am Dienstag entschieden - doch was genau heißt das für die Sachsen-Anhalter?

20.01.2021, 05:12
Bernd von Jutrczenka
Bernd von Jutrczenka dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Nach der Entscheidung von Bund und Ländern, den Corona-Lockdown bis mindestens Mitte Februar zu verlängern, berät die sachsen-anhaltische Landesregierung über die konkreten Regeln. Heute (13.00 Uhr) will Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) zusammen mit seinen Kabinettskollegen die neue Verordnung vorstellen, die schon zwei Tage später in Kraft treten soll.

Dabei müssen sich die Sachsen-Anhalter tendenziell nicht auf weitere Einschränkungen einstellen. Stattdessen sollten die existenten Maßnahmen verstärkt werden, sagte Haseloff am späten Dienstagabend. Die aktuellen Einschränkungen zeigten Wirkung, wenn auch noch nicht ausreichend. Sachsen-Anhalt gehöre mit Thüringen, Sachsen und Brandenburg bundesweit zu den Ländern, die "dringend ihre Inzidenzen runterfahren müssen". Am Dienstag meldete das Gesundheitsministerium, dass sich rechnerisch 234 von 100 000 Menschen binnen einer Woche mit dem Virus infiziert haben.

Laut Haseloff entschieden sich die Regierungschefs gegen bundesweite oder landesweite Ausgangssperren für den Abend und die Nacht. Solche Maßnahmen soll es nur in Corona-Hotspots geben, wie Haseloff sagte. Diese Regionen, also Kreise, in denen sich rechnerisch mehr als 200 Menschen je 100 000 Einwohnern und Woche mit dem Virus anstecken, müssen laut Haseloff weitere scharfe Beschränkungen verhängen. Die Maßnahmen müssten durchgehalten werden, "auch wenn die Spucke da mal lang wird".

In Sachsen-Anhalt überschreitet derzeit die Hälfte der 14 Kreise und kreisfreien Städte die 200er-Grenze. Dort gelten bereits strenge Regeln wie Bewegungsradien oder Ausgangssperren.

Für alle Sachsen-Anhalter gilt: Ab Freitag nur noch mit OP-Maske oder Filtermaske der Schutzklasse FFP2 in den Supermarkt gehen oder in Bus und Bahn steigen. Alltagsmasken sind für diese Erledigungen dann nicht mehr erlaubt. Treffen sind wie bisher nur mit einer Person erlaubt, die nicht im Haushalt lebt. Branchen und Bereiche, die geschlossen waren, bleiben es bis mindestens 14. Februar, doch es kommen keine weiteren Bereiche dazu. Betriebe sollen jedoch mehr Homeoffice für ihre Beschäftigten ermöglichen, sagte Haseloff. "Der Homeoffice-Anteil ist nicht ausreichend."

Die Schulen und Kindergärten bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bis 14. Februar im Notbetrieb. Das heißt: Fast alle bekommen Fernunterricht, Abschlussjahrgänge dürfen für Präsenzunterricht in die Schulen, für Kinder bis zur 6. Klasse gibt es Notbetreuung - wenn die Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Bildungsminister Marco Tullner (CDU) hatte schon vorher angekündigt, den aktuellen Fernunterricht wahrscheinlich bis Ende Februar beizubehalten.

Die Linke im Landtag begrüßte die Pflicht, beim Einkaufen und Bahnfahren künftig FFP2- oder OP-Masken zu tragen. Das sei eine sinnvolle Maßnahme zur Senkung des Infektionsgeschehens, teilte Fraktionschefin Eva von Angern mit. Im Gegenzug müsste der Staat jedoch eben jene besser schützenden Masken auch kostenlos bereitstellen. Ansonsten würden die Verschärfungen für Menschen in der Grundsicherung oder mit niedrigem Einkommen de facto einen Hausarrest bedeuten.

Der FDP-Politiker Marcus Faber forderte, die staatlichen Hilfen für betroffene Betriebe endlich zügig auszuzahlen. Dass in Sachsen-Anhalt binnen einer Woche 40 Prozent der Unternehmen ihre beantragten Novemberhilfen erhalten hätten, sei für ihn kein Grund zur Freude, sagte der Bundestagsabgeordnete. Ständig seien neue Hilfen versprochen worden, jetzt müsse der Fokus auch auf der schnellen Auszahlung liegen. Zudem brauche die Wirtschaft einen verlässlichen Fahrplan, der aus dem Lockdown führe.