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Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Maskenpflicht

20.08.2020, 15:33
Volker Hartmann
Volker Hartmann dpa

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Maskenpflicht beim Einkauf abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Dessau-Roßlau mit. In der derzeit gültigen Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes ist geregelt, dass in Ladengeschäften ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist, um die Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Sechs Antragsteller hatten sich dadurch in ihren Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit) und Freizügigkeit verletzt gesehen.

Das Gericht entschied nun, dass die möglichen Nachteile für den Infektionsschutz schwerer zu gewichten seien als mögliche Nachteile für die Allgemeine Handlungsfreiheit der Antragsteller, wenn die Maßnahmen außer Kraft gesetzt würden. Dies gelte auch, wenn sich die Regelung im Nachhinein als verfassungswidrig erwiesen. Eine Verletzung der Freizügigkeit hat das Gericht den Angaben zufolge ausgeschlossen.

Mit dieser Entscheidung sei die Sache jedoch noch nicht endgültig entschieden. Eine Fortführung des Verfahrens sei zwar noch nicht anhängig, aber möglich, sagte eine Gerichtssprecherin.

Mitteilung des Landesverfassungsgerichts

Beschluss des Landesverfassungsgerichts