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Keine Aussetzung der Schuldenbremse per Grundgesetzänderung

26.01.2021, 13:53
Bernd von Jutrczenka
Bernd von Jutrczenka dpa

Magdeburg/Berlin (dpa) - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) ist gegen eine Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse. "Die Schuldenbremse für eine bestimmte Zeit aus dem Grundgesetz zu streichen, halte ich für problematisch. Das würde auch im Rahmen der EU ein falsches Signal senden", sagte Haseloff der Zeitung "Die Welt" (Online: Dienstag/Print: Mittwoch). "Wir dürfen uns aus der Verpflichtung zur Ausgabendisziplin nicht verabschieden. Die Schuldenbremse wie auch die sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre haben uns erst die Chance eröffnet, nun in der Pandemie angemessen reagieren zu können."

Zur Finanzierung der Lasten der Corona-Pandemie war die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für das vergangene und dieses Jahr außer Kraft gesetzt worden. Nach dem Willen der großen Koalition soll sie ab 2022 wieder gelten. "Für besondere Notlagen haben wir nach Artikel 115 Grundgesetz ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung", sagte Haseloff. Er sehe deshalb "derzeit keine Notwendigkeit, Hand an das Grundgesetz zu legen". "Vor längerer Zeit hatte ich zudem die vorsorgliche Schaffung eines kontinuierlich gespeisten, nationalen Krisenfonds für Notlagen und Katastrophen angeregt."

© dpa-infocom, dpa:210126-99-176659/2