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Kino, Kneipe, Kita: Land schränkt öffentliches Leben ein

Seit einer Woche werden in Sachsen-Anhalt immer neue Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, hat das Land drastische Einschnitte beschlossen. "Das ist kein Pillepalle", mahnt Haseloff. "Es geht um Leben und Tod."

17.03.2020, 18:55

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt ist die Zahl der nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Menschen erneut gestiegen. Am Dienstagmittag waren es nach Angaben von Ministerpräsident Reiner Haseloff rund 100 Fälle. Überwiegend seien Menschen betroffen, die sich bei Reisen in Risikogebieten angesteckt hätten, sagte der CDU-Politiker. Damit sich das Virus innerhalb Sachsen-Anhalts so wenig wie möglich verbreitet, verordnet die schwarz-rot-grüne Landesregierung jetzt harte Einschnitte im öffentlichen Leben.

Zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen ebenso schließen wie Läden im Einzelhandel. Wer weiter öffnen darf, muss strenge Vorgaben einhalten. Dabei folgt Sachsen-Anhalt größtenteils den Empfehlungen, auf die sich am Montag bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ländern geeinigt hatte.

"Es ist ein gravierender Eingriff in das gesellschaftliche Leben", sagte Haseloff. "Wir hatten so etwas noch nie." Haseloff appellierte an alle, die "Dramatik der Situation" ernst zu nehmen. Dazu gehöre auch, auf Hamsterkäufe im Supermarkt zu verzichten. "Die Versorgung der Bevölkerung ist gesichert." Es komme auf Solidarität an. "Das ist keine Pillepalle mehr, es geht um Leben und Tod." Eine Übersicht zu den Maßnahmen:

EINKAUFEN: "Der Einzelhandel schließt bis auf Ausnahmen", teilte die Landesregierung mit. Ausnahmen heißt: Lebensmittel- und Wochenmärkte dürfen ebenso weiter öffnen wie Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Post, Waschsalons, Baumärkte, Großhandel oder Buch- und Zeitungsläden. Auch Dienstleister wie Lieferdienste, Friseure, Optiker und Hörgeräteakustiker sind nicht von der Schließung betroffen. Um einen zu starken Andrang zu verhindern, dürfen diese Geschäfte auch sonntags öffnen. Wer neue Schuhe, Kleidung oder Elektronik kaufen will, steht vor verschlossenen Läden.

Im Gegenzug will die Landesregierung zahlreiche Regelungen lockern, um die Versorgung mit Lebensmitteln und notwendigen Waren zu erleichtern. So soll das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen samt strenger Ruhezeiten für die Fahrer ebenso ausgesetzt werden wie das Ladenöffnungsgesetz. So soll ermöglicht werden, dass Waren auch am Wochenende transportiert und in den Läden angenommen werden, so Haseloff. Zudem sollen die gelockerten Öffnungszeiten ermöglichen, dass sich Kunden beim Einkaufen in den Läden weniger ballen.

FREIZEIT: Am stärksten sind die Einschränkungen im Freizeitbereich. Lokale, die keine Speisen anbieten - wie Kneipen - müssen schließen. Cafés, Restaurants und Imbisse dürfen öffnen, allerdings müssen sie sicherstellen, dass sich nie mehr als 50 Menschen in ihren Räumen aufhalten und die Tische zwei Meter voneinander entfernt sind.

Eine generelle Schließung am Nachmittag und Abend ist nicht vorgesehen. Damit weicht Sachsen-Anhalt in diesem Punkt von den bundesweiten Absprachen ab. Im ländlich geprägten Sachsen-Anhalt seien Gaststätten vielerorts wichtige Versorgungspunkte. Deswegen habe sich das Land gegen zeitliche Beschränkungen entschieden.

In anderen Bereichen gelten striktere Vorgaben: Von Schwimmhallen über Sportstätten bis hin zu Spielplätzen wird alles geschlossen und gesperrt. Museen, Kinos, Theater, Zoos, Bibliotheken, Jugendzentren, Konzerthallen, Fitnessstudios und Bordelle bleiben geschlossen. Jahrmärkte und Volksfeste fallen aus. Auch für Vereine gilt: Mehr als 50 Menschen dürfen sich nicht treffen, wenn es weniger sind, müssen Mindestabstände eingehalten werden. Die Regelung trifft auch religiöse Traditionen: "Damit sind insbesondere auch Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften nicht mehr gestattet", so die Landesregierung.

KRANKENHÄUSER: Das Besuchsrecht in den Krankenhäusern wird per Verordnung auf einen Besucher und eine Stunde pro Tag eingeschränkt. Die Unikliniken in Magdeburg und Halle hätten Besuch allerdings schon komplett verboten, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Es sei anzunehmen, dass andere Krankenhäuser diese Regelung übernehmen. Ausnahmen seien möglich, wenn Kinder behandelt werden oder es um todkranke Palliativpatienten gehe.

Laut Grimm-Benne bereiten sich die Krankenhäuser im Land darauf vor, künftig mehr Coronainfizierte zu behandeln. Verschiebbare Operationen würden abgesagt, um die Kapazitäten zu erhöhen. Zudem sollen mehr Plätze für die intensivmedizinische Betreuung geschaffen werden. "Wir können angemessen reagieren", sagte Grimm-Benne. Derzeit werde noch keiner der bekannten 100 Coronavirus-Infizierten im Krankenhaus behandelt.

SCHULEN UND KITAS: Am Montag und Dienstag gab es an den Schulen und Kitas noch eine Notbetreuung für alle Kinder und Jugendlichen, bei denen Eltern auf die Schnelle keine andere Betreuung organisieren konnten. Von Mittwoch an werden laut Sozialministerium nur noch Kinder solcher Eltern betreut, die zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören. Dazu zählen medizinische, pflegerische und pharmazeutische Berufe, die Justiz, Landesverteidigung, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie Berufe, die zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln beitragen.

HILFEN: "Keiner wird alleine gelassen", beteuerte Regierungschef Haseloff mit Blick auf die vielen Beschränkungen und ihre Folgen. Es werde versucht, für alle Probleme Lösungen zu finden. Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) verwies unter anderem auf die umfangreichen Möglichkeiten für Betriebe, Kurzarbeitergeld für Beschäftigte zu beantragen. Das gilt rückwirkend zum 1. März, der Staat übernimmt alle anfallenden Sozialausgaben. Zudem werden zwei Drittel des Lohns weitergezahlt.

Besonders wichtig sei es für die Unternehmen, trotz wegbrechenden Geschäfts nicht in eine Geldklemme zu geraten. Mit der jetzigen Verordnung sei klar, wer für mögliche Entschädigungen aufkomme. "Das ist tatsächlich der Staat", sagte Willingmann. Das Land müsse entsprechende Vorsorge treffen und könne Liquiditätshilfen bereitstellen, der Bund habe ebenfalls Hilfe zugesagt.

Der Sprecher der Interessengemeinschaft Innenstadt in Magdeburg, Arno Frommhagen, riet Gastronomen und Händlern, das Kurzarbeitergeld zu beantragen und niemanden zu entlassen. Zudem sei es sinnvoll, mit den Vermietern der Lokale und Geschäfte über Nachlässe zu verhandeln. Viele Gewerbetreibende seien zudem gegen Ausfälle versichert.

STEUERN: Weitere Entlastung ermöglichen die Finanzämter. Unternehmen können von Mittwoch an beantragen, dass Steuervorauszahlungen abgesenkt oder ausgesetzt werden. Zudem können fällige Zahlungen verschoben werden, ohne dass dafür Zinsen oder Säumniszuschläge anfallen. Es werde empfohlen, frühzeitig Kontakt zu den Finanzämtern aufzunehmen, teilte das Finanzministerium mit.

EFFEKT: "Es dient alles dem Ziel, dass wir möglichst die Abstände zwischen den Bürgern auf zwei Meter plus X erweitern lassen", fasste Haseloff zusammen. Die Eingriffe seien notwendig, da die Zahl der nachgewiesenen Erkrankungen weiter steigen und auch künftig noch steigen werden. Die Beschränkungen inklusive Schließungen von Kitas und Schulen würden frühestens in ein bis eineinhalb Wochen Wirkung zeigen, sagte Haseloff. "Das ist einfach dem objektiven Fakt geschuldet, dass es sich hier um einen sehr, sehr komplizierten Krankheitsverlauf mit Ansteckungsmechanismen, die teilweise noch unbekannt sind, handelt." Es sei jedoch entscheidend, die Erhöhung der Fälle einzudämmen und den Trend mittelfristig umzukehren.

KONTROLLEN: Die Landesregierung hat die Einschränkungen per Verordnung geregelt. "Zuwiderhandeln ist eine Straftat und wird entsprechend auch geahndet", sagte Haseloff. Das heißt, wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Mit den Kommunen sei besprochen, dass von Anfang an offensiv darauf gedrängt werde, die Vorgaben umzusetzen. Sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei seien gefragt, die Einhaltung zu kontrollieren. Doch nicht nur Verstöße gegen die Verbote von Versammlungen und Veranstaltungen oder geöffnete Läden trotz Schließungsanordnung sollen kontrolliert werden. Das gleiche gilt auch für Verstöße gegen angeordnete heimische Quarantäne. Von ihr sind neben nachweislich Infizierten auch Rückkehrer aus Risikogebieten oder direkte Kontaktpersonen betroffen.