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Klage gegen Mundschutzpflicht in Jena abgewiesen

03.04.2020, 16:12

Gera (dpa/th) - Das Verwaltungsgericht Gera hat in einem Eilverfahren die von der Stadt Jena erlassene Maskenpflicht gebilligt. Den Antrag eines Bürgers gegen die Allgemeinverfügung vom Dienstag lehnte das Gericht ab, wie Sprecher Bernd Amelung am Freitag informierte. Dazu verwiesen die Richter unter anderem auf eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Tragen von Mundschutz.

Die Maßnahme sei noch verhältnismäßig, entschieden die Richter, da kein zertifizierter Mundschutz verlangt werde, sondern selbstgenähte Masken, Tücher oder Schals erlaubt seien. "Das befristete Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wiegt nicht so schwer, wie die möglichen Gefahren, die noch immer von einer weiteren dynamischen Verbreitung des hoch ansteckenden Sars-CoV-2-Virus für das Gesundheitssystem und die Gesundheit der Bevölkerung ausgehen", erläuterte das Gericht. Allerdings müsse die Stadt fortlaufend überprüfen, ob das Tragen von Gesichtsmasken wirksam und geeignet sei, die Infektion einzudämmen.

Den Angaben nach hatte sich ein Jenaer Bürger durch die Vorgabe in seinen Rechten verletzt gefühlt und deren Wirksamkeit bezweifelt. Zudem müsse die Bevölkerung vor Alleingängen einzelner Kommunen geschützt werden, hatte er laut Amelung argumentiert.

Jena gilt mit dem Schritt zur Maskenpflicht als Vorreiter in Deutschland. Die Mundschutzpflicht gilt ab Montag (6. April) generell in Geschäften sowie Bussen und Bahnen. Ab kommenden Freitag (10. April) wird sie auf weitere geschlossene Räume inklusive Arbeitsstätten ausgedehnt - vorerst bis 19. April. Im Freien brauchen die Bewohner nach wie vor keinen solchen Schutz zu tragen. Auch der Kreis Nordhausen folgt dem Beispiel. Dort wird der Mundschutz zunächst empfohlen und erst nach Ostern verpflichtend.

Allgemeinverfügung Nordhausen

Allgemeinverfügung Jena