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Landesregierung: Notbetreuung nur für bestimmte Kinder

15.03.2020, 16:20

Magdeburg (dpa/sa) - Das Land hat festgelegt, dass von Mittwoch an nur noch Notbetreuung für Kinder bestimmter Eltern gewährleistet wird. "Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende, zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt", heißt es in einer am Sonntag veröffentlichten Mitteilung. Dass Betreuung notwendig ist, müsse schriftlich nachgewiesen werden.

"Wir müssen Infektionsketten unterbrechen", teilte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) mit. Zu den Schlüsselpersonen zählen den Angaben zufolge etwa Kinder von medizinischem Personal, Angestellten der Justiz, der Kinder- und Jugendhilfe und Unternehmen, die die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgen.

Ausnahmen gebe es für "Schülerinnen und Schüler mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf, die aus familiären Gründen auf eine Betreuung angewiesen sind". Detaillierte Informationen zur Notbetreuung sollten am Sonntag auf der Seite des Ministeriums veröffentlicht werden.

Für Montag und Dienstag gebe es eine Übergangszeit, in der die Notbetreuung für alle Kinder in Anspruch genommen werden könne. Am Freitag hatte das Land bekanntgegeben, dass die Schulen und Kitas im Land geschlossen würden. Ausnahmen gebe es lediglich für "Bildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz".

Mitteilungen des Sozialministeriums