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Landkreis muss für Schülerbegleitung auf Klassenfahrt zahlen

09.10.2018, 10:48
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/Archiv
Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Foto: Uli Deck/Archiv dpa

Halle (dpa/sa) - Brauchen Schüler auf Klassenfahrt eine eigene Begleitperson, muss der Landkreis dafür die Kosten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden. Im konkreten Fall ging es um zwei Schüler einer Grundschule und eines Gymnasiums im Saalekreis. Beide leiden am Asperger-Syndrom, einer Variante des Autismus, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Für Klassenfahrten hatten die Eltern die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson beim Landkreis beantragt. Der lehnte mit der Begründung ab, die Eltern seien im Rahmen ihrer elterlichen Beistandspflicht selbst für die Begleitung auf eigene Kosten zuständig. Das Gericht entschied jedoch jetzt, dass diese im Gesetz festgelegte Beistandspflicht nicht so weit reicht.

Die Begleitung eines Kindes auf einen mehrtägigen Schulausflug gehe über das hinaus, was Eltern leisten müssten, urteilten die Richter. Zudem diene die Begleitung auch der Integration des Kindes in die Klasse. Die Kosten für die Begleitung seien deshalb vom Landkreis zu tragen.