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Landtag bringt Entlastung bei Kinderbetreuung auf den Weg

21.11.2019, 11:10

Magdeburg (dpa/sa) - Eltern mit mehreren Kindern können sich darauf einstellen, ab Januar weniger Beiträge für die Kinderbetreuung zu zahlen. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung brachte am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Bisher zahlen Eltern bereits nur die Betreuung für das älteste Kind - allerdings gilt die Regelung nur für die Kitabetreuung. Wer Hortkinder hat, zahlt mehrere Beiträge. Künftig werden nur noch Zahlungen für das älteste Kind fällig, auch wenn es im Hort ist. Dadurch werden mehr Familien als bisher von Beiträgen entlastet.

Möglich wird das durch das Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Sachsen-Anhalt stehen dafür in den nächsten drei Jahren 140 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen auch verwendet werden, um mehr Fachkräfte zu gewinnen. So übernimmt das Land rückwirkend zum 1. August das Schulgeld für angehende Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen und Sozialassistentinnen. Zudem sollen 320 zusätzliche Ausbildungsplätze an den Kitas geschaffen werden.

Mehrere Abgeordnete kritisierten, dass das Gesetz erstmal nur Geld bis 2022 zur Verfügung stelle. Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, dass Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sich darum bemühe, dass sich der Bund auch künftig beteilige. Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen und soll im Dezember verabschiedet werden.