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Landtag: Kritik an neuem Gesetzentwurf zur Sonntagsöffnung

04.02.2021, 18:01
Frank Rumpenhorst
Frank Rumpenhorst dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Ein neuer Gesetzentwurf für die Sonn- und Feiertagsöffnung in Sachsen-Anhalt stößt im Magdeburger Landtag parteiübergreifend auf Kritik. Es wäre besser, wenn er vor der Landtagswahl nicht mehr beschlossen würde, sagte der Redner der oppositionellen Linken, Wulf Gallert, bei der Einbringung des Vorhabens am Donnerstag. Es fehlten Vorgaben, die die Beschäftigten entlasteten. Als Beispiel nannte er eine Regelung in Thüringen, wo Verkäuferinnen ein Recht auf zwei freie Samstage im Monat haben.

Ähnlich argumentierte der Finanzexperte der mitregierenden Grünen, Olaf Meister. Es sei prinzipiell fraglich, ob es eine gute Idee sei, dass das Innenministerium ein solches Gesetzesvorhaben ohne vorherige Abstimmung mit der schwarz-rot-grünen Koalition einbringe, obwohl die Zeit für weitere Beratungen wegen der nahenden Landtagswahl knapp sei. Zudem solle die Neuregelung mehr Klarheit bringen, wann Kommunen Sonntagsshopping erlauben dürften, erreiche aber genau das Gegenteil.

Die neue Möglichkeit, zu öffnen, wenn es ein allgemeines öffentliches Interesse gebe, sei so unkonkret, dass es praktisch immer gelte. "Die bisherige Rechtsprechung und auch die umfangreiche Änderung dazu im Gesetz wären faktisch obsolet", kritisierte Meister - und war sich darin mit dem Linken-Abgeordneten Gallert einig.

In Sachsen-Anhalt dürfen Kommunen maximal vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr zu besonderen Anlässen gestatten. Die Gewerkschaft Verdi klagt regelmäßig gegen solche Genehmigungen, wenn aus ihrer Sicht nicht der besondere Anlass, etwa ein Volksfest oder der Weihnachtsmarkt, im Vordergrund steht, sondern das Shoppingerlebnis - und gewinnt dabei auch immer wieder. Laut Innenministerium soll es für die Kommunen durch die Neuregelung leichter werden, rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Zudem sollen Geschäfte an Heiligabend nur noch bis 14 statt bis 16 Uhr öffnen dürfen.

In Notsituationen, wie etwa der Pandemie, sollen die Ladenöffnungsmöglichkeiten vereinfach werden. Der Gesetzentwurf muss in den zuständigen Ausschüssen weiter beraten werden. Dafür bleibt nicht mehr viel Zeit. Der Landtag kommt im April zum letzten Mal in der jetzigen Zusammensetzung zusammen, bevor am 6. Juni gewählt wird.

© dpa-infocom, dpa:210204-99-306417/2