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Landtagswahl 2021 im äußersten Fall reine Briefwahl

Der Verlauf der Corona-Pandemie ist so ungewiss, dass sich Sachsen-Anhalt für die Landtagswahl 2021 vorbereitet. Falls Leib und Leben beim Urnengang gefährdet werden, sollen alle Bürgerinnen und Bürger per Brief wählen.

14.10.2020, 13:09

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt könnte die Landtagswahl am 6. Juni 2021 unter bestimmten Umständen als reine Briefwahl abgehalten werden. Der Landtag in Magdeburg beschloss am Mittwoch eine von den Koalitionsfraktionen eingebrachte entsprechende Änderung des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gemeinsam mit einer Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Falls eine Urnenwahl etwa aufgrund einer krisenhaften Situation in der Corona-Pandemie unmöglich sein sollte, könnte die Wahl als reine Briefwahl möglich sein. Ob die Voraussetzungen gegeben sind, würde die Landeswahlleiterin feststellen.

Während die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Grünen der Gesetzänderung zustimmten, lehnte die AfD ihn ab, die Linke sowie ein fraktionsloses Landtagsmitglied enthielten sich.

Üblicherweise ist die Briefwahl auf Antrag möglich. Der Regelfall ist, dass die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Die Briefwahl ist verfassungsmäßig die Ausnahme und ergänzt die Urnenwahl. Die jetzige Regelung gilt für den Fall, dass die Stimmabgabe in Wahlräumen wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit ganz oder teilweise unmöglich ist. Dies soll zu einem Zeitpunkt festgestellt werden, der näher als vier Monate vor dem Wahltag liegt.

Die AfD, größte Oppositionsfraktion im Landtag, sprach sich gegen eine reine Briefwahl aus und kritisierte insbesondere, dass die Landeswahlleiterin die Entscheidung treffen soll. Man werde das Gesetz überprüfen lassen. Die AfD hält die Briefwahl für anfällig für Manipulierungen und verwies auf die Stendaler Briefwahlaffäre. Die Linke betonte ebenfalls, sie halte die Regelung für verfassungsrechtlich erheblich bedenklich. Aus ihrer Sicht müsse über eine eventuelle reine Briefwahl der Landtag entscheiden.

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kann laut der Koalition nicht auf einen späteren Zeitpunkt als dem 6. Juni 2021 verschoben werden. Ein späterer Termin würde außerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Korridors liegen. Die Landtagswahl war bereits auf den spätesten möglichen Zeitpunkt gelegt worden. Insofern seien die Abweichungen von den normalerweise geltenden Regeln des Wahlrechts verfassungsrechtlich ausnahmsweise gerechtfertigt, hieß es im Gesetzentwurf.

Die Änderung des Wahlgesetzes haben die Parlamentarier gemeinsam mit einer umfangreichen Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen. Die schafft Ausnahmeregelungen, damit die Kommunen und ihre Gremien, auch im Fall einer zugespitzten Corona-Pandemie handlungsfähig bleiben. Sie können damit Sitzungen auch per Video abhalten und Entscheidungen auf dem elektronischen Weg treffen.

Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte, die vergangenen Monate mit der Corona-Pandemie seien zu einer unerwarteten Prüfung der Funktions- und Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung geworden. Stadt- und Gemeinderäte und Kreistage hätten vor der Frage gestanden, wie sie ihre Handlungs- und Beschlussfähigkeit mit Blick auf den Infektionsschutz aufrechterhalten können. Die Entscheidungsträger hätten die Prüfung bravourös bestanden. "Das kommunale Fundament unseres Staates hat sich bewährt", sagte Stahlknecht.

Gesetzentwurf von CDU, SPD und Grünen zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Zeitplan der Landtagssitzung 14.-16. Oktober

Tagesordnung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes udn wahlrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf CDU, SPD und Grüne zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Änderungsantrag Linke-Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften

Antrag der AfD-Fraktion "Reine Briefwahl abwenden"