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Lebensgefährlicher Angriff: Täter muss in Psychiatrie

Ein Mann attackiert in einer Straßenbahn und an einer Haltestelle mehrere Menschen. Bei den Ermittlungen räumt die Polizei Versäumnisse ein. Jetzt hat die Justiz ein Urteil gefällt.

Von Annette Schneider-Solis, dpa 25.09.2019, 16:27
Das Landgericht in Magdeburg. Foto: Jens Wolf/Archivbild
Das Landgericht in Magdeburg. Foto: Jens Wolf/Archivbild dpa-Zentralbild

Magdeburg (dpa/sa) - Ein Mann, der in Magdeburg mehrere Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt hat, wird bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht. Das Landgericht Magdeburg stufte den Mann am Mittwoch wegen einer schizophrenen Erkrankung als schuldunfähig ein. Der 34-jährige hatte im April dieses Jahres eine Gymnasiastin in einer Straßenbahn ohne jeden Anlass attackiert und lebensgefährlich verletzt. Einen zu Hilfe kommenden Medizinstudenten schlug und trat er ebenfalls. Eine Woche zuvor hatte der Syrer an einer Straßenbahnhaltestelle einen Mann angegriffen, ihn geschubst und geschlagen.

Die Strafkammer mit der Vorsitzenden Richterin Claudia Methling folgte mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Danach ist der Mann wegen seiner Erkrankung nicht schuldfähig. Die völlig grundlosen Taten habe er wegen seiner Krankheit begangen. Weil von ihm eine erhebliche Gefahr ausgehe, solle er in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Die Sicherungsverwahrung könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Verurteilte muss zudem Schadenersatz in Höhe von fast 15 000 Euro an die beiden Opfer aus der Straßenbahn zahlen.

Der Angeklagte selbst hatte angegeben, bei den Taten unter Drogen gestanden zu haben. Für Drogenkonsum fanden die Gutachter allerdings keine Hinweise, wohl aber für einen hohen Konsum von Schlafmitteln. Eine Gutachterin erkannte bei dem Mann Schizophrenie.

Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren plädiert. Der Angeklagte hatte die Unrechtmäßigkeit seiner Taten eingesehen und sich bei seinen Opfern entschuldigt.

Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist zeitlich unbegrenzt. Dort bekommt der Mann medizinische Hilfe. Alle zwei Jahre wird von unabhängigen Gutachtern geprüft, ob er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt oder auf freien Fuß gesetzt werden kann.

Der Angeklagte lebt seit 2013 in Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er hielt sich als Bürgerkriegsflüchtling auf. Auch in seinem vorherigen Wohnort Detmold war er wegen Angriffen auf Unbeteiligte auffällig geworden.

Die Polizei hatte nach den Taten im April schwere Ermittlungsfehler eingeräumt. Es hatte sich etwa im Krankenhaus niemand aktiv nach der Schwere der Verletzungen der beiden Opfer aus der Straßenbahn erkundigt. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht eingeschaltet und die nötigen Ermittlungen nicht gleich in Gang gesetzt, wie die Polizeiführung Anfang Mai eingeräumt hatte.

Infos des Landgerichts Magdeburg zum Prozess