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LKA arbeitet nach Daten-Löschpanne an Rückholaktion

05.03.2021, 14:04

Magdeburg (dpa/sa) - Nach einer großen Panne, bei der Tausende Ermittlungsdaten ungeprüft gelöscht wurden, hat Sachsen-Anhalts Landeskriminalamt (LKA) mit einer Rückholaktion begonnen. Inzwischen sei bei zehn Prozent der Fälle überprüft worden, ob die Daten wieder ins System sollen oder zu Recht gelöscht wurden, sagte LKA-Vizechef Sirko Eckert am Freitag in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Landtages. Das Innenministerium geht davon aus, dass die Daten noch im März vom Bundeskriminalamt (BKA) wiederhergestellt werden können. Geplant ist dies nur für solche, die weiter gebraucht werden.

Vor einer Woche war bekannt geworden, dass das Landeskriminalamt knapp 42 000 Datensätze mit Fingerabdrücken, Fotos und Personenbeschreibungen gelöscht hatte. Seither sind von knapp 16 500 Straftätern keine Daten mehr im Informationssystem der Polizei.

Das Problem: Für alle diese Daten war die gesetzliche Speicherfrist bereits abgelaufen. Das Bundeskriminalamt hatte die Länder im Jahr 2018 mit der Aufgabe betraut, diese zehnjährige Frist zu überprüfen und nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Ermittler können die Daten länger speichern, wenn bei einem Täter die Gefahr besteht, dass er wieder schwere Straftaten begeht oder er bereits mehrfach straffällig wurde. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Nachdem das BKA voriges Jahr die Ermittler erneut an diese Prüfpflicht erinnerte, reagierte das LKA mit einer vollständigen Löschung.

Das Innenministerium habe bei der Aufarbeitung bereits festgestellt, dass "auf vielen Ebenen nicht reagiert wurde", sagte die zuständige Abteilungsleiterin Christiane Bergmann im Innenausschuss. Eine Arbeitsgruppe solle jetzt die prinzipiellen Abläufe klären. Den Angaben zufolge wurde das Ministerium am 18. Februar vom LKA über die Panne informiert und forderte einen schriftlichen Bericht an, und informierte Innenminister Michael Richter (CDU) eine Woche später.

Er habe immer gedacht, Daten, die man nicht mehr haben dürfe und lösche, seien weg, sagte der SPD-Innenexperte Rüdiger Erben. Es gebe eine Vorschrift, die vorsorglich die Wiederherstellung sicherstelle, erwiderte Bergmann. Laut Innenministerium sind die Daten beim BKA so hinterlegt, dass auf sie nicht regulär zugegriffen werden kann.

Es bestehe der Eindruck, dass die Aktenpflege nicht besonders sorgfältig lief, sagte der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel. Prüffristen müssten auch abgearbeitet werden, damit nicht "durch Verschleppung illegale Datensammlungen entstehen". Ähnlich äußerte sich die Linken-Politikerin Henriette Quade. Seit Jahren bestehe bei der Landespolizei kein datenschutzkonformes Löschmanagement. "Für die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe hat sich offensichtlich niemand interessiert - nicht die Polizei und nicht das Innenministerium."

© dpa-infocom, dpa:210305-99-704485/2