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Magdeburger Klinik-Mitarbeiter erkennen entflohenen Häftling

Zwei Tage war ein entflohener Häftling aus Berlin auf der Flucht. Er suchte Hilfe in einem Krankenhaus in Magdeburg. Dort waren die Mitarbeiter geistesgegenwärtig.

10.03.2019, 13:24

Berlin/Magdeburg (dpa/bb) - Die erneute Festnahme des aus Berlin entflohenen Häftlings ist der Aufmerksamkeit der Mitarbeiter eines Magdeburger Krankenhauses zu verdanken. Der Mann war am Mittwochabend nicht von einem unbegleiteten Freigang aus der Sicherungsverwahrung in Berlin-Tegel zurückgekehrt. Am Freitagabend hat er sich nach Angaben der Berliner Justizverwaltung selbst in ein Magdeburger Krankenhaus begeben, um sich dort behandeln zu lassen.

Mitarbeiter dort sei dann aufgefallen, dass nach dem Mann gefahndet werde, sagte der Sprecher der Berliner Justizverwaltung, Sebastian Brux, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Weshalb der Mann sich in Behandlung begeben hatte, sagte der Sprecher nicht.

Nach Angaben der Magdeburger Polizei erreichte die Information über den Aufenthaltsort des geflohenen Häftlings am Freitagabend die Zielfahnder des Landeskriminalamtes in Sachsen-Anhalt. Wegen der Gefährlichkeit des Mannes habe man sich entschieden, Spezialkräfte einzusetzen. Bei der Aktion habe sich der geflohene Häftling widerstandslos festnehmen lassen.

Anschließend sei er in die Justizvollzugsanstalt in Burg gebracht wurden. "Dort ist er erstmal sicher untergebracht", sagte der Polizeisprecher. Wann er nach Berlin überstellt wird, hänge davon ab, wie schnell die zuständige Justiz einen sicheren Transport gewährleisten könne.

Dazu sagte Brux, es sei geplant, den Häftling am Montag aus Burg abzuholen. Die Lockerung seiner Haftbedingungen habe er durch seine Flucht auf lange Zeit verwirkt. "Wer die Lockerung missbraucht, der bekommt sie erst einmal nicht mehr", sagte Brux.

Der Häftling war nach Angaben der Justizverwaltung im Jahr 2001 zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung, Raubes und Körperverletzung verurteilt worden. Seit 2011 war er in Sicherungsverwahrung. Diese wird für Täter angeordnet, die noch als besonders gefährlich gelten. Jährlich wird geprüft, ob von ihnen noch eine Gefahr ausgeht. Ist dies nicht mehr der Fall, kommen sie auf Bewährung frei.

Dem Häftling wurden nach Behördenangaben im gelockerten Vollzug seit Juli 2016 Ausgänge in Begleitung erlaubt, seit Januar 2018 durfte er die Einrichtung auch für einige Stunden allein verlassen. 191 Ausgänge seien insgesamt bisher dokumentiert, hieß es. "Er sollte zwischen 18.00 und 22.00 Uhr an einer Therapie teilnehmen und danach in die Anstalt zurückkommen", sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Doch er kam nicht zurück.

Tagesspiegel-Bericht

RBB-Bericht

Angaben zur Sicherungsverwahrung in Tegel