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Mann muss wegen sexuellen Missbrauchs ins Gefängnis

14.06.2018, 09:14

Chemnitz (dpa) - Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss ein Mann aus Annaberg-Buchholz (Erzgebirgskreis) ins Gefängnis. Im Berufungsprozess am Landgericht Chemnitz lehnten sowohl die 2. Strafkammer als auch die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einem Informationsgespräch eine Aussetzung der zuvor verhängten Strafe zur Bewährung ab. Der 57-jährige, deutsche Angeklagte zog im Anschluss seine Berufung zurück. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. Das Amtsgericht Marienberg hatte den gebürtigen Dessauer Ende März 2018 zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt.

Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte im Juni vorigen Jahres sexuellen Kontakt zu einem zwölfjährigen Nachbarsmädchen. Dabei habe er die Schülerin geküsst und im Schambereich gestreichelt. Neben sexuellem Missbrauch von Kindern lautete die Anklage auf Verstoß gegen die Führungsaufsicht.

Der 57-Jährige stand nach seiner vorzeitigen Haftentlassung Ende Juli 2013 unter Bewährung. Es war ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zu haben. Das Landgericht Leipzig hatte den Mann 2010 zu drei Jahren und zehn Monaten Haft unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Er hatte damals seinen Sohn missbraucht.