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Mehr als sieben Jahre Haft für Drogenhändler aus Magdeburg

Wegen des bewaffneten Handels mit Drogen muss ein 36-jähriger aus Magdeburg mehrere Jahre in Haft. Das Gericht zog außerdem Vermögenswerte und ein Auto ein.

30.07.2020, 11:36
Arne Dedert
Arne Dedert dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Zu sieben Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht Magdeburg am Donnerstag einen 36-jährigen Mann verurteilt, der eine Schlüsselrolle in der Magdeburger Drogenszene gespielt haben soll. Er betrieb nach der Feststellung des Gerichts in der Landeshauptstadt bewaffneten Handel mit Amphetaminen, Methamphetaminen und Kokain in nicht geringer Menge. Es wurden außerdem Waffen bei dem Mann sichergestellt, darunter ein vollautomatisches Sturmgewehr und eine Pistole mit Munition. Für die Schusswaffen hatte er keinen Waffenschein.

Der Mann, der Kontakte zum Miri-Clan in Bremen und zum Abou-Chaker-Clan in Berlin pflegte, muss dem Urteil zufolge während seiner Haft zeitweise in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Darüber hinaus werden Bargeld im Wert von über 44 000 Euro, Drogen sowie Waffen und das Auto des Angeklagten eingezogen. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen, der Sozialleistungen vom Staat bezieht.

Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch mit gesenktem Kopf zur Kenntnis, nach Verhandlungsende warf er seinen zahlreich im Gericht erschienenen Familienangehörigen und Freunden Kusshände zu. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Die Ermittler waren dem 16-fach vorbestraften, staatenlosen Mann durch den Hinweis eines Zeugen auf die Spur gekommen. Der 36-Jährige hatte über einen Strohmann eine Shisha-Bar im Westen der Stadt angemietet, die als Umschlagplatz für die Drogen diente. Monatelang überwachten die Ermittler sein Telefon und sein Auto und schlugen im Sommer 2019 zu. Dabei stellten sie umfangreiche Bestände an Betäubungsmitteln und Waffen mit Munition sicher, darunter eine Kalaschnikow.

Die Hauptverhandlung wurde unter hohen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Das Gericht wurde von einem Großaufgebot an Polizei umstellt, dem Angeklagten wurden im Verhandlungsverlauf die Fußfesseln nicht abgenommen, Besucher durften den Gerichtssaal nur durch eine Sicherheitsschleuse betreten.

Bei einem Transport des Angeklagten zum Gericht hatte sich im Dezember 2019 ein Auto in die Kolonne der Begleitfahrzeuge der Polizei gedrängt. Laut Landeskriminalamt hatte es sich zum Teil um Personen aus dem Umfeld des Bremer Miri-Clans gehandelt.