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Mehr Anträge auf Pflegegrad erfolgreich

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren. Die Hürde, die jeder nehmen muss, um zusätzliche Hilfe zu bekommen, ist die Begutachtung. Neue Zahlen zeigen: Mehr Anträge kommen durch.

05.06.2019, 06:41

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt beantragen immer mehr Menschen erfolgreich einen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Sachsen-Anhalt gab 2018 nach knapp 74 000 Begutachtungen in 86,1 Prozent der Fälle sein Votum für eine Pflegebedürftigkeit ab. Im Jahr zuvor waren es noch 75,9 Prozent der insgesamt 72 600 Fälle gewesen, wie der Medizinische Dienst auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg mitteilte.

Seit Anfang 2017 geht es bei der Pflegebedürftigkeit nicht mehr um die benötigte Zeit für die Pflege, sondern um den Grad der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Zudem wurde der Kreis der Empfangsberechtigten erweitert um Menschen mit Demenz.

Der Medizinische Dienst hat auch Veränderungen bei den Erstanträgen festgestellt. So habe diese Zahl im Jahr 2017 mit rund 44 900 noch um einiges höher gelegen als mit gut 38 600 im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erstanträge, die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht erfüllten, habe 2017 bei 32,2 Prozent gelegen, im Folgejahr nur noch bei 22,5 Prozent.

Den zunehmenden Erfolg der Anträge auf eine Pflegestufe sehen die Experten als das Ergebnis verbesserten Wissens um das Anfang 2017 eingeführte neue Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Neben den Erstgutachten gibt es auch viele Gutachten, bei denen es um eine Höherstufung mit Blick auf den Pflegegrad geht. Hinzu kommen eine Reihe von Gutachten, nachdem die Betroffenen mit dem ersten Ergebnis nicht zufrieden waren.

Am häufigsten attestierte der Medizinische Dienst bei den Pflegebedürftigen im vergangenen Jahr den Pflegegrad 2, das waren 27,2 Prozent der Fälle. In 20,8 Prozent gab es den Pflegegrad 3, den Pflegegrad 1 in 18,4 Prozent der Fälle. Am seltensten wurde den Betroffenen mit 6,1 Prozent der höchste Pflegegrad 5 zuerkannt. Von der Antragstellung bis zum Bescheid vergingen laut Medizinischem Dienst im April 2019 durchschnittlich 16 Arbeitstage. Der MDK selbst ist ein Dienstleister. Er prüft die Anträge der Pflegekassen darauf, inwieweit die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt werden. Das Gutachten selbst ist eine Empfehlung an die Pflegekassen. Diese treffen schließlich die Entscheidung über die Leistungen, folgen den Empfehlungen des MDK aber in aller Regel. Zum August 2018 waren zuletzt acht neue Stellen besetzt worden, so dass im Jahresdurchschnitt für die Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit 87,5 Pflegefachkräfte in Vollzeit zur Verfügung standen. Um entscheiden zu können, absolvierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 59 900 Besuche. Rund 14 000 Mal wurde nach Aktenlage entschieden - das entsprach 19 Prozent der Fälle.

Infos Medizinischer Dienst zur Pflegebegutachtung