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Mehr Gemeinden können künftig Gäste zur Kasse bitten

In Kur- oder Erholungsorten wird eine Kurtaxe fällig. Nun können auch andere touristische Ziele eine Tourismusabgabe von ihren Gästen fordern. Sie müssen sie aber für einen klar definierten Zweck einsetzen.

30.08.2019, 11:46

Magdeburg (dpa/sa) - Neben den Kur- und Erholungsorten können künftig auch andere Städte und Gemeinden eine Tourismusabgabe von ihren Besuchern erheben. Eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedete der Landtag am Freitag in Magdeburg. Künftig können danach alle Gemeinden, die in die touristische Infrastruktur, Einrichtungen, Angebote oder die Vermarktung investieren, einen sogenannten Gästebeitrag erheben. Der muss für weitere touristische Investitionen genutzt werden.

Bislang zahlen laut dem Wirtschaftsministerium zufolge Besucher von 43 Kur- und Erholungsorten im Land eine Kurtaxe.

Olaf Meister aus der Grünen-Fraktion betonte, mit der neuen Regelung werde die Finanzierung des Tourismus verbessern. Die Lutherstadt Wittenberg etwa habe auf diese Möglichkeit gewartet. Dort waren zum Reformationsjubiläum 2017 zahlreiche neue Angebote entstanden, die weiterfinanziert werden müssen.

Wittenberg hatte daraufhin als erste Kommune im Land eine Bettensteuer einführen wollen. Jeder touristische Übernachtungsgast hätte dann einen Aufschlag zahlen müssen. Dagegen regte sich Protest beim Hotel-Gewerbe, das einen hohen bürokratischen Aufwand und hohe Belastung fürchtete. Die Steuer wurde ausgesetzt, weil eine landesweite Lösung in Aussicht gestellt wurde.

Die Linken-Abgeordnete Kerstin Eisenreich kritisierte, dass Unternehmen, die unmittelbar von der touristischen Infrastruktur profitierten, nicht zur Kasse gebeten würden. Lars-Jörn Zimmer betonte, es solle eine doppelte Belastung für Unternehmen vermieden werden.

Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) betonte, kurze Städtereisen lägen im Trend. Viele Gemeinden hätten entsprechend in Angebote investiert und wollten das auch in Zukunft tun. Es sei eine faire Lösung, wenn sich die Gäste und Reisenden am finanziellen Aufwand beteiligten. Das Wirtschaftsministerium hatte die Gesetzesänderung angeregt.

Kur- und Erholungsorte, die heute schon eine Kurtaxe erheben, können künftig bei diesem Begriff bleiben, hieß es weiter. Satzungen und Unterlagen müssten nicht geändert werden. Andere Kommunen könnten entscheiden, ob sie den "Gästebeitrag" einführen wollten.

Pressemitteilung Wirtschaftsministerium

Gesetzentwurf Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Beschlussempfehlung Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften