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Mindestlohn-Kontrollen bei Hunderten Unternehmen

17.09.2018, 10:57

Magdeburg (dpa/sa) - Bei einer bundesweiten Kontrolle des Zolls zum Mindestlohn sind mindestens zwei Gastronomie-Betriebe in Sachsen-Anhalt aufgeflogen, weil sie nicht den Mindestlohn zahlen. Es seien zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, teilte das Magdeburger Hauptzollamt am Montag mit. In 64 Fällen sind demnach noch weitere Prüfungen erforderlich. Im Fokus der Kontrollen standen etwa das Gaststätten- und Hotelgewerbe, Speditionen, Transport- und Logistikunternehmen. Sie sind laut Zoll besonders anfällig für Verstöße gegen den Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde.

Rund 110 Beamte waren am vergangenen Dienstag und Mittwoch in Sachsen-Anhalt im Einsatz. Sie prüften 357 Geschäftsunterlagen in Unternehmen und befragten 1579 Beschäftige. Die zwei beanstandeten Unternehmen befinden sich nach Angaben einer Zoll-Sprecherin im Salzlandkreis und im Landkreis Harz. Bundesweit waren etwa 6000 Zollbeamte an der großangelegten Aktion beteiligt. Mehr als 32 000 Beschäftigte wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt, rund 4500 Geschäftsunterlagen geprüft.

Insgesamt leitete der Zoll 351 Ermittlungsverfahren ein. In 172 Fällen monierten die Kontrolleure Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Grund für die übrigen Verfahren waren unter anderem vorenthaltene Sozialleistungen oder der Missbrauch solcher Leistungen. In knapp 3300 weiteren Fällen müssen den Angaben zufolge noch genauere Prüfungen erfolgen.

Mitteilung des Magdeburger Hauptzollamtes