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Minister: Zwangsvollstreckungs-Schutz für Minderjährige

07.11.2019, 16:30

Berlin/Magdeburg (dpa/sa) - Die Justizminister haben sich einem Vorstoß Sachsen-Anhalts angeschlossen, einen besseren Schutz von Minderjährigen bei der Zwangsvollstreckung von Krankenkassenbeiträgen zu prüfen. Das teilte Sachsen-Anhalts Justizstaatssekretär Hubert Böning am Donnerstag im Anschluss an eine Konferenz der Minister in Berlin mit. Wenn Eltern es unterließen, ihrer gesetzlichen Krankenkasse Informationen über mitversicherte minderjährige Familienmitglieder zukommen zu lassen, dürfe dies nicht zu Lasten der Kinder gehen.

Böning nannte als Beispiel einen Fall mit der Forderung einer gesetzlichen Krankenkasse gegen eine Elfjährige in Höhe von 40 000 Euro. Laut Böning haben die Justizminister der Länder die Arbeits- und Sozialminister gebeten, die Praxis der Krankenkassen und gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen zu prüfen.

Mitteilung Justizministerium Sachsen-Anhalt