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Ministerium: Steuererleichterungen für Unternehmen

17.03.2020, 16:09

Magdeburg (dpa/sa) - Unternehmen in Sachsen-Anhalt können von Mittwoch an Steuererleichterungen bei ihren Finanzämtern beantragen, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufangen. Das teilte das Finanzministerium am Dienstag in Magdeburg mit. Konkret wird ermöglicht, dass Unternehmen geringere Steuervorauszahlungen leisten müssen oder sie ganz aussetzen können. Zudem können fällige Zahlungen verschoben werden, ohne dass dafür Zinsen oder Säumniszuschläge anfallen. Es werde empfohlen, frühzeitig Kontakt zu den Finanzämtern aufzunehmen.

Sachsen-Anhalt setze damit Regelungen um, die mit Bund und Ländern besprochen seien und möglichst bundesweit einheitlich gelten sollen, hieß es aus dem Finanzministerium. Zuvor hatte bereits Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) darauf verwiesen, dass die Wirtschaft vor allem Liquiditätssorgen plagten. Steuererleichterungen seien eine von mehreren Maßnahmen, um diesem Problem zu begegnen.

Die Erleichterungen sollen in der Nacht zu Mittwoch in Kraft treten. Von da an gilt auch eine Verordnung der schwarz-rot-grünen Landesregierung, die das öffentliche Leben stark beschränkt, aber auch Regelungen lockert, um die Grundversorgung der Menschen sicherzustellen. Ziel ist es, die Ausbreitung des Erregers Sars-CoV-2 zu begrenzen und dabei auch die negativen Folgen abzumildern.