1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Neues Urteil gegen selbsternannten König von Deutschland

EIL

Neues Urteil gegen selbsternannten König von Deutschland

20.12.2019, 10:31

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landgericht Dessau-Roßlau hat den selbst ernannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, wegen Fahrens ohne Führerschein und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte habe gegen das Berufungsurteil unmittelbar nach der Verkündung am Freitag Revision eingelegt, teilte das Landgericht mit. Nun sei das Oberlandesgericht Naumburg am Zug. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibt Fitzek einem Gerichtssprecher zufolge auf freiem Fuß.

Bei dem Prozess am Landgericht handelte es sich um ein Berufungsverfahren. Zuvor hatte das Amtsgericht Wittenberg Fitzek wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 27 Fällen in den Jahren 2014 bis 2016 sowie Beleidigung zu zwei Jahren und acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil nicht. Das Landgericht erkannte dieselben Straftatbestände und erhöhte das Strafmaß.

In den vergangenen Jahren beschäftigten sich diverse Gerichte mit dem Deutschen. Fitzek akzeptierte die Urteile nie. Es ging etwa um unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften, Untreue und Verstöße gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz. Der Verfassungsschutz rechnet den Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zu - er bestreitet dies. Sogenannte Reichsbürger erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an und weigern sich, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen.