1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Neunjährige missbraucht: Fünfeinhalb Jahre Haft

EIL

Neunjährige missbraucht: Fünfeinhalb Jahre Haft

Eine Neunjährige geht mit einem Teddy unterm Arm zum Spielen auf die Elbwiesen. Ein Mann fängt sie ab und missbraucht sie. In Roßlau demonstrieren gleich empörte Bürger. Die Justiz reagiert schnell. Drei Monate nach der Tat gibt es ein Urteil.

Von Dörthe Hein, dpa 10.09.2019, 13:17

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die Vorsitzende Richterin betont die Dreistigkeit der Tat und die schweren Folgen für das junge Opfer: Ein Mann, der in Roßlau eine Neunjährige auf dem Weg zum Spielen abgefangen und missbraucht hat, ist am Dienstag drei Monate nach der Tat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Neunjährige habe schwerwiegende psychische Folgen davongetragen, betonte Richterin Siegrun Baumgarten. Sie habe Angst, allein nach draußen zu gehen, Schlafstörungen und einen Waschzwang entwickelt.

Das Landgericht Dessau-Roßlau sprach den Angeklagten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der schweren Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig. Weil er ein Butterflymesser im Rucksack dabei hatte, wurde der Mann aus Niger auch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hauptsächlich das Geständnis des Angeklagten, die Aussagen des Opfers und DNA-Spuren ließen das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass sich die Tat so ereignete: Am 9. Juni saß der 27-Jährige auf einer Bank und beobachtete die Neunjährige, die mit einem Teddy unter dem Arm zum Spielen auf die Elbwiesen in Roßlau ging. Der Mann folgte dem Mädchen, sprach es an. Auf der Wiese warf er die Neunjährige auf den Rücken, entkleidete und missbrauchte sie.

Das Kind wehrte sich heftig, hatte mit seinen 28 Kilogramm Körpergewicht aber keine Chance gegen den Erwachsenen. Nach der Überzeugung des Gerichts hielt der Mann der Schülerin den Mund zu, würgte sie am Hals. Schließlich wurden Spaziergänger auf die beiden aufmerksam und halfen dem Mädchen.

Die Dreistigkeit der Tat hatte auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betont. Der 27-Jährige habe sich im öffentlichen Raum ein nicht einmal zehnjähriges Kind gegriffen, um seinen eigenen sexuellen Trieb zu befriedigen. Der Nebenklagevertreter sagte, der Angeklagte sei völlig empathielos. Er habe das Mädchen - getrieben von seiner eigenen Lust - zum Objekt degradiert. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine sechsjährige Haftstrafe beantragt, die Nebenklage acht Jahre und sechs Monate, der Verteidiger beantragte fünf Jahre Haft für seinen Mandanten.

Als der Fall im Juni in Roßlau bekannt wurde, gab es Demonstrationen. Es waren auch Rechte unter den Teilnehmern. Im Zuschauerraum des Gerichts saßen am Dienstag rund 20 Zuschauer, die teils rege Anteil nahmen. Die Vorsitzende Richterin musste sie auch zur Ruhe ermahnen.

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben in Niger aufgewachsen und hat neun Geschwister, erklärte sein Verteidiger. Ohne Schulabschluss habe er Klempner gelernt und teilweise auch in diesem Beruf gearbeitet. Vor mehreren Jahren sei er nach Europa geflüchtet. Sein Asylantrag sei im Juni 2017 abgelehnt worden, sagte der Verteidiger weiter. Die Abschiebung wurde angekündigt. Weil der Pass fehlte, wurde eine Duldung ausgesprochen.

Information des Landgerichts Dessau-Roßlau zum Prozess