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Rechnungshof kritisiert Regelungen zur Kinderbetreuung

29.09.2017, 08:19
Zahlreiche Paare Gummistiefel hängen in einer Kindertagesstätte. Foto: Lino Mirgeler/Archiv
Zahlreiche Paare Gummistiefel hängen in einer Kindertagesstätte. Foto: Lino Mirgeler/Archiv dpa

Magdeburg (dpa/sa) - Aus Sicht des Landesrechnungshofes (LRH) fehlt es bei der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt an klaren Regelungen. So mache das Land etwa nur unzureichende Vorgaben, um Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten zu sichern. "Es fehlt an klaren Regelungen und Mindestqualitätsstandards", sagte LRH-Präsident Kay Barthel bei der Vorstellung eines Sonderberichts zum Kinderförderungsgesetz (Kifög) am Freitag im Magdeburger Landtag. Auch die Kalkulation der Platzkosten und der Kostenbeiträge der Einrichtungen seien nicht deutlich genug geregelt. Über das Kifög wird in der Landespolitik seit Monaten heftig diskutiert. Derzeit steht eine Neufassung des Gesetzes an.

Der Rechnungshof spricht in seinem Sonderbericht Empfehlungen für die Neufassung aus. Die Zuständigkeit für die Finanzierung müsse auf einer Ebene konzentriert werden. Landesmittel sollten gezielter für die Qualität der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden. Das Finanzierungssystem müsse überarbeitet werden. Qualität müsse vor Quantität gehen, sagte Barthel. Derzeit werden die Betriebskosten der Einrichtungen gemeinsam vom Land, den Landkreisen und kreisfreien Städten, den Kommunen und den Eltern getragen. Dabei sind die Kosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. In diesem Jahr fließen rund 330 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt.