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Richter: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist zulässig

07.05.2019, 09:30

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten in Sachsen-Anhalt bei Großeinsätzen ist zulässig. Das hat das Landesverfassungsgericht am Dienstag in Dessau-Roßlau entschieden. Die Richter wiesen damit die Einwände der AfD im Landtag zurück. Die Abgeordneten um Innenexperten Hagen Kohl hatten unter anderem argumentiert, die Nummerncodes auf dem Rücken griffen zu stark in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der rund 750 betroffenen Beamten sein. Die schwarz-rot-grüne Landesregierung hält die Kennzeichnung für einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Mögliches Fehlverhalten könne so überprüft werden.