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Robra zu BVerfG-Urteil: "Lang erwartete Klarstellung"

18.07.2018, 11:50

Karlsruhe/Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra (CDU) hat das Verfassungsgerichtsurteil zur weitgehenden Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags als lang erwartete Klarstellung begrüßt. "Damit steht nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest", erklärte Robra am Mittwoch nach der Entscheidung.

Das oberste deutsche Gericht hatte den Rundfunkbeitrag, der seit 2013 pro Wohnung erhoben wird, im Großen und Ganzen für verfassungsgemäß erklärt. Beanstandet wurde, dass Menschen mit Zweitwohnung bisher den doppelten Beitrag zahlen müssen. Das muss künftig geändert werden. Robra sagte, das Thema habe in Sachsen-Anhalt angesichts der beliebten Datschen eine Bedeutung.

Fest steht für Robra, dass ein möglicher künftiger Ausfall von Rundfunkbeiträgen ausgeglichen werden muss. Sonst würde gegen die verfassungsrechtliche Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstoßen. "Das kann nicht allein der Beitragszahler schultern, auch die Rundfunkanstalten müssen einen Sparbeitrag zur Schließung der Finanzierungslücke erbringen." Sachsen-Anhalt werde sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass die Rundfunkanstalten mit ihren Einnahmen sparsam und wirtschaftlich umgingen. Ziel seien auch stabile Beiträge.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt

Mitteilung des Gerichts zu dem Urteil

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag