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Schädlingsbekämpfung: Kostenerstattung für Eigentümer

24.04.2018, 16:44

Arendsee/Magdeburg (dpa/sa) - Ein Grundstückseigentümer, den die Stadt Arendsee zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners verpflichten wollte, hat sich vor Gericht erfolgreich gewehrt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sprach dem Eigentümer am Dienstag die Erstattung der Kosten zu, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es ging den Angaben zufolge um rund 3600 Euro, die die Stadt dem Kläger in Rechnung gestellt hatte.

Auf dem Grundstück des Mannes waren Eichen mit dem Schädling befallen, die Stadt machte ihn verantwortlich für die Bekämpfung. Dagegen klagte der Mann. Das Gericht hob den Bescheid der Stadt auf - mit der Begründung, der Befall stelle keine vom Grundstück ausgehende unmittelbare Gefahr dar. Deshalb sei der Eigentümer nicht ordnungsrechtlich haftbar zu machen. Die Stadt müsse ihm die Kosten für die Beseitigung erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitteilung des Verwaltungsgerichts Magdeburg