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Selbstfinanzierung befreit nicht von Langzeitstudiengebühren

02.04.2018, 23:01

Halle (dpa/sa) - Eine Studentin im 15. Semester muss Langzeitstudiengebühren zahlen, auch wenn sie ihr Studium samt eines Auslandsaufenthalts selbst finanziert. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte.

Im konkreten Fall war die Studentin der Angewandten Medien- und Kulturwissenschaft nach einem Praktikum Ende 2016 aus Spanien an die Hochschule Merseburg zurückgekehrt und sollte für das 15. Semester sowie für jedes folgende die im Hochschulgesetz geregelten 500 Euro Langzeitstudiengebühren zahlen. Dagegen klagte die Frau.

Sie müsse Unterhalt und Studium selbst finanzieren und habe zeitweise drei Nebenjobs gehabt, argumentierte sie. Zudem habe sie sich nebenbei ehrenamtlich engagiert. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage mit dem Hinweis ab, dass die Gebühren im Hochschulgesetz geregelt seien. Werde die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschritten, würden 500 Euro pro weiterem Semester fällig.

Eine unzumutbare Härte liegt laut Gericht im konkreten Fall nicht vor. Dies wäre nur der Fall, wenn die Studentin kurz vor dem Abschluss in wirtschaftlicher Notlage gewesen wäre - der Frau fehlten aber noch eine Reihe von Prüfungen.