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Stahlknecht: Köthener Verdächtiger sollte abgeschoben werden

08.09.2018, 23:01

Köthen (dpa) - Einer der nach dem tödlichen Streit in Köthen verdächtigen Afghanen sollte nach Behördenangaben eigentlich schon vor Monaten abgeschoben werden. Einen entsprechenden Antrag auf Zustimmung habe der Landkreis Anhalt-Bitterfeld bereits Mitte April an die Staatsanwaltschaft gestellt, sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) am Montag in Magdeburg. Wegen damals laufender Ermittlungen gegen den 20 Jahre alten Afghanen habe die Staatsanwaltschaft dem Gesusch aber zunächst nicht zugestimmt. Nach Justizangaben ging es bei den Ermittlungen um eine Körperverletzung sowie zwei kleinere Delikte.

Ende August habe der Kreis den Antrag auf Abschiebung erneut gestellt, am vergangenen Donnerstag habe die Staatsanwaltschaft dann zugestimmt. Derart kurzfristig sei eine Abschiebung aber nicht möglich gewesen. "Wir hätten ihn am Freitag nicht abschieben können. Das kriegen sie bei aller Liebe auch nicht hin", sagte Stahlknecht.

In Köthen kam es nach jetzigen Erkenntnissen in der Nacht zum Sonntag an einem Spielplatz zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen zwei afghanischen und zwei deutschen Staatsbürgern. Ein 22 Jahre alter Mann starb dabei an Herzversagen. Die 18 und 20 Jahre alten Verdächtigen sitzen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Beide waren laut Justizministerium als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge eingereist, inzwischen seien sie aber volljährig.

Der Leitende Oberstaatsanwalt aus Dessau-Roßlau, Horst Nopens, sagte, bei Abschiebeersuchen müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das Stafverfolgungsinteresse oder das Interesse an einer Rückführung überwiege. Gegen abwesende Verdächtige könne nach deutschem Recht nicht ermittelt werden. Für diese Entscheidung müssten den Ermittlern genügend Erkenntnisse über die Vorwürfe vorliegen. Das sei bei dem 20-Jährigen anfangs nicht der Fall gewesen, so Nopens.