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Stahlknecht setzt Unterlassungsforderung durch

16.04.2019, 13:42

Magdeburg/Halle (dpa/sa) - Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) hat sich in einem Rechtsstreit um die Berichterstattung des Online-Mediums "Städtische Zeitung" durchgesetzt. Das Online-Medium habe den Unterlassungsanspruch anerkannt, teilte das Magdeburger Landgericht am Dienstag mit. Daraufhin habe das Gericht ein entsprechendes schriftliches Urteil erlassen. Demnach droht den Journalisten ein Ordnungsgeld, sollten sie die beklagten Äußerungen wiederholen. Eigentlich war für Mittwoch eine Verhandlung am Landgericht angesetzt. Die fällt wegen der Entscheidung jetzt aus.

Ausgangspunkt des Streits war ein Bericht der Online-Zeitung über angeblichen Druck auf Entscheidungsträger in einem Abwahlverfahren gegen einen CDU-Bürgermeister im Saalekreis. In dem Beitrag wurden Vorwürfe gegen Stahlknecht erhoben, der auch Parteichef der Christdemokraten ist. Er bestreitet eine Beteiligung und warf den Journalisten eine wahrheitswidrige Berichterstattung vor. Dagegen hatte die "Städtische Zeitung" erfolglos vor Gericht geklagt.

Angesichts dieses "sehr klaren Richterspruchs" vom März habe man sich entschieden, das erste Urteil zu akzeptieren und auch die Unterlassungsforderung Stahlknechts anzuerkennen, sagte der Herausgeber der Online-Zeitung, Felix Knothe. Der beklagte Beitrag sei vor einigen Tagen vom Netz genommen worden. "Für uns ist wichtig, dass wir weiterrecherchieren können und unsere Kräfte nicht weiter mit monatelangen Rechtsstreitigkeiten mit dem Innenminister binden."

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Quade zum Fall und der Strafanzeige

Pressemitteilung des Innenministeriums vom 27. Februar 2019

Facebook-Post Holger Stahlknecht vom 27. Februar 2019

Gegendarstellung von Holger Stahlknecht zum Beitrag der "Städtischen Zeitung"

Pressemitteilung Deutscher Journalisten-Verband Sachsen-Anhalt