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Stallpflicht für Geflügel in zwei Landkreisen gelockert

14.03.2017, 14:58

Magdeburg (dpa/sa) - Die Landkreise Harz und Salzlandkreis dürfen die Stallpflicht für Geflügel ab sofort aufheben. Das Umweltministerium habe den beiden Landkreisen eine entsprechende Genehmigung erteilt, sagte am Dienstag eine Ministeriums-Sprecherin. Seit Wochen habe es dort keine neuen Vogelgrippe-Verdachtsfälle bei Hausgeflügelbeständen und keinen Nachweis bei Wildtieren gegeben. Im Salzlandkreis gelte die Aufhebung jedoch nur für Bereiche außerhalb von Risikogebieten wie den Wildvogelrastgebieten. Im Rest des Landes bleibt die Stallpflicht vorerst bestehen. Sie gilt seit November vergangenen Jahres, um die Verbreitung des Vogelgrippeerregers H5N8 zu verhindern.