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Streit mit Innenminister: Kaum Chancen für Journalisten

25.03.2019, 13:37

Magdeburg (dpa/sa) - Die beiden Journalisten, die von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) eine Unterlassung von Aussagen über sich und ihre Berichterstattung erreichen wollten, haben kaum Erfolgsaussichten. Nach derzeitigem Stand werde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt, machte die Vorsitzende Richterin Miriam Soehring am Montag am Landgericht Magdeburg deutlich.

Das Online-Portal "Städtische Zeitung" aus Halle hatte über das Abwahlverfahren gegen einen Bürgermeister im Saalekreis und über angeblichen Druck auf Entscheidungsträger berichtet. Darin kamen auch Vorwürfe gegen Stahlknecht vor.

Der Innenminister bestreitet eine Beteiligung. Per Pressemitteilung und auf seiner Facebook-Seite schrieb er unmittelbar nach der Veröffentlichung des Beitrags am 27. Februar, er habe Strafanzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung erstattet. Es handele sich um eine wahrheitswidrige Berichterstattung. Die beiden Journalisten - der Autor und der Herausgeber der Zeitung - wollten nun vor dem Landgericht Magdeburg erreichen, dass Stahlknecht diese Äußerungen unterlässt.

Das Gericht will seine Entscheidung an diesem Freitag verkünden, gab aber bereits die Linie vor. Stahlknecht habe eidesstattlich in mehreren Punkten versichert, nicht an den in der Berichterstattung behaupteten Vorgängen beteiligt gewesen zu sein. Eine eidesstattliche Versicherung eines angeblich beteiligten Lokalpolitikers, die die Journalisten beigebracht hatten, sei zu dünn und beziehe sich nicht auf die Vorwürfe, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Journalisten könnten ihre Berichterstattung nicht ausreichend untermauern.

In der rund 45-minütigen Verhandlung am Montag wurde deutlich, dass Stahlknecht nun ebenfalls eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die Journalisten anstrebt.

Pressemitteilung des Innenministeriums vom 27. Februar 2019

Facebook-Post Holger Stahlknecht vom 27. Februar 2019

Gegendarstellung von Holger Stahlknecht zum Beitrag der "Städtischen Zeitung"

Bericht "Städtische Zeitung" vom 27. Februar 2019 (kostenpflichtig)

Pressemitteilung Deutscher Journalisten-Verband Sachsen-Anhalt