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Teil-Lockdown: Verfassungsgericht verkündet Eil-Entscheidung

07.12.2020, 18:33
Uli Deck
Uli Deck dpa

Magdeburg (dpa/sa) - In der Frage, ob die Corona-Beschränkungen in Sachsen-Anhalt zulässig sind, will das Landesverfassungsgericht erste Antworten geben. Die Richter in Dessau-Roßlau werden am Dienstag nach einem entsprechenden Eilantrag der AfD-Fraktion eine Entscheidung treffen, wie eine Gerichtssprecherin am Montagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Dabei gehe es konkret um die Fragen, ob die Corona-Verordnung festlegen darf, wie viele Menschen sich treffen dürfen, ob das Verbot touristischer Übernachtungen und die Schließung von Gaststätten zulässig sind und ob es einen Bußgeldkatalog für Verstöße geben darf.

Die AfD im Magdeburger Landtag hatte Ende November das Landesverfassungsgericht angerufen. Die Abgeordneten um Fraktionschef Oliver Kirchner halten die geltenden Beschränkungen für überzogen, unangemessen und ungeeignet. Die Verfassungsrichter müssen neben dem Eilverfahren auch grundsätzlich prüfen, ob die Landesregierung überhaupt so gravierende Eingriffe in die Grundrechte beschließen kann, oder etwa der Landtag beteiligt werden muss. Diese Frage soll später in einem Hauptverfahren mit mündlicher Verhandlung geklärt werden.

In Sachsen-Anhalt gelten seit Beginn der Pandemie im März Verordnungen der Regierung, in denen Beschränkungen des öffentlichen Lebens festgelegt sind. Im Sommer wurden sie deutlich gelockert und mit einem deutlichen Ansteigen der Fälle im Herbst wieder verschärft. Mit den Regeln soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus gebremst werden, damit die Krankenhäuser alle schwer Erkrankten behandeln und die Gesundheitsbehörden alle Ansteckungsketten nachverfolgen können. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hatte zuletzt fast alle Klagen gegen einzelne Corona-Regeln abgewiesen.