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Teilnahme an Kommunalwahl für Behinderte unter Vollbetreuung

05.04.2019, 14:38

Magdeburg (dpa/sa) - Rund 2500 Menschen mit Behinderung unter Vollbetreuung dürfen in Sachsen-Anhalt an der Kommunalwahl Ende Mai teilnehmen. Der Landtag beschloss am Freitag eine entsprechende Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes. Bislang waren Menschen, die voll betreut werden, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das musste wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes geändert werden.

Damit die Neuregelung rechtzeitig zur Kommunalwahl am 26. Mai greift, hatte der Landtag das Gesetz in einer Sondersitzung am Dienstag auf den Weg gebracht. Drei Tage später verabschiedeten die Abgeordneten die Änderung fast einstimmig. Zudem forderten die Parlamentarier von der Landesregierung, mehr für die Barrierefreiheit von Wahllokalen und die Verständlichkeit von Wahlzetteln zu tun.