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Tierschutzbeauftragter: Schützlinge betreuen und bewegen

Zuhause bleiben ist derzeit die Ansage für die Menschen in Sachsen-Anhalt. Raus soll nur, wer triftige Gründe hat. Was heißt das für Tierbesitzer?

29.03.2020, 07:49

Magdeburg (dpa/sa) - Bei allen Beschränkungen im Alltag angesichts des Coronavirus müssen und können Tierbesitzer ihre Schützlinge weiter versorgen, betreuen und bewegen. Darauf weist Sachsen-Anhalts Tierschutzbeauftragter Marco König hin. "Nach jetzigem Wissensstand ist es zur Vermeidung der Virusausbreitung nicht wichtig, die Kontakte zwischen Menschen und Tieren zu reduzieren, aber unbedingt die Kontakte zwischen Menschen." Hunde könnten weiter ausgeführt werden, solange Menschen dabei nicht miteinander in Kontakt träten. "Quarantänemaßnahmen für Tiere sind nach bisherigen Kenntnissen nicht notwendig und entbehrlich."

"Waschen, Schamponieren oder gar Desinfizieren von Haustieren als Vorsichtsmaßnahme sind nicht notwendig und schaden möglicherweise der Gesundheit der Tiere mehr", erläuterte König. Allerdings dürften Hundebesitzer, die sich in häuslicher Quarantäne befänden, ihre Wohnung nicht verlassen und eben auch den Hund nicht ausführen. Nachbarn oder Freunde sollten für diesen Fall gebeten werden, das Gassigehen zu übernehmen.

Der Tierschutzbeauftragte wies darauf hin, dass im Umgang mit Tieren immer generelle Hygienemaßnahmen eingehalten werden sollten. Dazu gehörten das selbstverständliche Händewaschen und -desinfizieren nach dem Kontakt mit Tieren, Haustiere sollten nicht Gesicht und Hände der Menschen ablecken, die Liegeplätze und Fressnäpfe sollten saubergehalten werden. Es gehe immer darum, potenzielle Krankheitserreger möglichst wenig zu verbreiten.

Um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen, gelten erhebliche Beschränkungen des öffentlichen Lebens. Die eigene Wohnung darf nur noch verlassen, wer triftige Gründe dafür hat - also zur Arbeit geht, zum Arzt oder zum Einkaufen. Zu den triftigen Gründen gehören aber auch die Versorgung und notwendige Bewegung von Tieren.

Nicht nur Haustiere, auch Pferde müssten selbstverständlich versorgt, bewegt und bei Bedarf geritten werden, teilte König weiter mit. Die Betreiber von Pferdepensionen müssten entscheiden, ob die Pferdebesitzer oder andere Tierpfleger nötig seien, um die Tiere zu versorgen und zu bewegen. Ähnlich wie in Tierheimen sollten dann Anwesenheitszeiten vorgegeben werden, um die Anzahl von Menschen im Stall zu begrenzen und deren Kontakt untereinander zu vermeiden.

Der Tierschutzbeauftragte wies zudem darauf hin, dass es bislang keine Hinweise darauf gibt, dass Haus- und Nutztiere Infektionsquelle von Sars-CoV-2 für Menschen sein könnten. "Nach momentanem Wissensstand spielen Tiere für die Verbreitung des Corona-Virus keine Rolle - weder als Wirt noch als Übertragungsmedium."

Tierschutzbeauftragter Marco König