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Verfahren gegen "König von Deutschland" eingestellt

11.02.2019, 16:49

Halle/Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Der selbsternannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, muss sich nicht erneut wegen Untreue und unerlaubter Bankgeschäfte vor dem Landgericht Halle verantworten. Das Verfahren sei eingestellt worden, teilten Sprecher des Gerichts und der Staatsanwaltschaft am Montag mit. Der aus Wittenberg stammende Fitzek beschäftigt seit Jahren die Justiz. In der Lutherstadt hatte er sein eigenes Königreich ausgerufen sowie eine Bank und Krankenkasse gegründet.

Zudem wurde Fitzek nach einem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau - wegen mehrfachen Fahrens ohne Führerschein sowie nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte - aus der Haft entlassen. Ihm sei die Dauer der Untersuchungshaft aus dem Verfahren in Halle auf seine Haftstrafe angerechnet worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und bestätigte Medienberichte.

Fitzek war zunächst am 15. März 2017 in Halle zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer des Landgerichts hatte es als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreute. Dagegen legte Fitzek Revision ein; dem gab der Bundesgerichtshof (BGH) statt. Die Karlsruher Richter verwiesen das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle.

Wie ein Gerichtssprecher in Halle erklärte, wurde dieses Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 29. November 2018 eingestellt - weil die zu erwartenden Strafe in Hinblick auf eine bereits rechtskräftige andere Verurteilung nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre. Denn: Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte Fitzek im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er kam deswegen in Haft.