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Verfassungsgericht verhandelt Streit zum Unterhaltsvorschuss

08.10.2019, 10:28

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Ein Streit um die Aufteilung der Kosten für den Unterhaltsvorschuss zwischen Land und Kommunen wird Ende November vor dem Landesverfassungsgericht ausgefochten. Das Gericht will sich in einer mündlichen Verhandlung am 26. November mit dem Fall befassen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Dessau-Roßlau sagte. Eine Entscheidung wird nicht erwartet. Geklagt haben neun von elf Landkreisen in Sachsen-Anhalt. Sie wollen erreichen, dass von ihnen ausgemachte Mehrkosten vom Land ausgeglichen werden.

Hintergrund des Streits ist ein Bundesgesetz zum sogenannten Unterhaltsvorschuss. Der Staat springt finanziell ein, wenn ein Elternteil nicht zahlt. Die Kosten teilen sich Bund, Land und Kommunen. Seit dem Sommer 2017 profitieren mehr Kinder von der Regelung. Kinder unter 12 Jahren können länger Unterhalt erhalten, ältere minderjährige Kinder haben erstmals Anspruch.

Sachsen-Anhalts Landkreise hatten schon vorab gewarnt, die Ausweitung werde zu steigenden Belastungen führen - und sehen sich nun bestätigt. Nach früheren Angaben wollen sie, dass das Land jedes Jahr 20 Millionen Euro zusätzlich gibt. Im laufenden Jahr hatte die schwarz-rot-grüne Landesregierung diese Summe einmalig überwiesen - und wollte damit eigentlich auch die Klage abwenden.

Doch die Kommunen halten daran fest. Sie berufen sich auf Artikel 87 der Landesverfassung. Er besagt, dass Kommunen Pflichtaufgaben übertragen werden können, Mehrbelastungen aber ausgeglichen werden müssten. Die Verfassungsrichter werden der Gerichtssprecherin zufolge prüfen, ob der Unterhaltsvorschuss unter diesen Passus fällt und ob die Neuregelung tatsächlich zu Mehrbelastung bei den Kommunen führt.

Verfassungsartikel auf den sich die Landkreise berufen