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Vermögensverluste in der DDR: Aufarbeitung noch nicht fertig

Nach der Wende wurden Vermögensverluste in DDR-Zeiten - etwa durch Enteignungen - von Behörden aufgearbeitet. Das Kapitel ist noch nicht abgeschlossen.

Von Anna Ringle, dpa 12.08.2018, 12:30

Potsdam/Berlin (dpa) - Fast 29 Jahre nach dem Mauerfall sind in Ostdeutschland noch nicht alle Fälle zu Vermögensverlusten aus DDR-Zeiten abgeschlossen. Allerdings gibt es regional große Unterschiede, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den neuen Bundesländern ergab. Das Ganze ist im Vermögensgesetz geregelt. Alteigentümer oder deren Rechtsnachfolger konnten zum Beispiel Ansprüche auf die Rückübertragung eines Grundstücks erheben, wenn Vermögenswerte zu DDR-Zeiten enteignet wurden. Für Anträge gab es gesetzliche Fristen bis Anfang der 1990er Jahre.

Zu noch offenen Rückgabe-Ansprüchen ergab die Umfrage diesen Überblick mit Stand Juli: In Berlin war noch ein Fall aus der DDR-Zeit offen, wie die Senatsverwaltung für Finanzen mitteilte. Das Grundstück liege in Berlin-Mitte und das Ganze sei beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig.

In Thüringen gab es nach Angaben des Finanzministeriums noch unerledigte Fälle zu 609 Grundstücken für die Zeit zwischen Ende des Zweiten Weltkriegs bis zur Wende. Dabei handele es sich sowohl um Grundstücke, für die noch keine Entscheidung getroffen wurde, als auch um Fälle, bei denen auf Erstentscheidungen Widersprüche oder Klagen folgten.

Auf Länderebene werden Ansprüche zu Vermögensverlusten in der DDR-Zeit und zwischen 1945 und 1949 bearbeitet. Für die NS-Zeit (1933 - 1945) ist das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen zuständig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die vermögensrechtlichen Rückgabe-Ansprüche abgeschlossen, wie es vom dortigen Finanzministerium hieß. Mit diesen Einschränkungen: In einem Fall konnte das Grundbuch noch nicht bereinigt werden, weil es Streit um den Zuschnitt von Teilflächen gebe. In zwei weiteren Fällen mussten demnach wegen eines Klageverfahrens beziehungsweise eines nicht abgeschlossenen Bodenneuordnungsverfahrens Grundbuch-Vermerke beantragt werden.

In Brandenburg waren noch für 76 Grundstücke Entscheidungen über die Rückgabe zu treffen, wie das dortige Finanzministerium bezogen auf die Zeit zwischen 1945 und der Wende mitteilte. Im Freistaat Sachsen wurde von Ämtern die Eintragung von 140 Anmeldevermerken zu unerledigten Ansprüchen in Grundbüchern veranlasst, wie es vom dortigen Staatsministerium des Innern hieß. 46 davon seien zugleich wieder gelöscht oder zur Löschung angemeldet worden. Ein Anmeldevermerk heißt nicht automatisch, dass es auch zu einer Rückübertragung kommt. Er zeigt aber an, dass es noch offene Ansprüche bei Grundstücken gibt.

In Sachsen-Anhalt teilte Anfang August das Innenministerium mit, dass bezogen auf die DDR-Zeit wegen noch offener Ansprüche 88 Einträge in Grundbücher veranlasst wurden. Das Ministerium betonte, dass die Eintragsersuchen flurstücksbezogen erfolgten und ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen könne. Damit dürfte die Zahl der betroffenen Grundstücke unter der Zahl der Ersuchen liegen.

Vermögensgesetz

Infos zur Änderung Grundstücksverkehrsordnung zum 1. Juli 2018