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Vermögensverluste in NS-Zeit: Rund 5000 Fälle unerledigt

07.08.2018, 05:22

Berlin (dpa) - Die Aufarbeitung von Vermögensverlusten von Verfolgten in der NS-Zeit ist in Ostdeutschland noch nicht abgeschlossen. Auf etwa 5000 Vermögenswerte gebe es noch Ansprüche, über die noch nicht abschließend entschieden worden ist, teilte das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) auf dpa-Anfrage mit. Dazu zählen neben Flurstücken auch Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und bewegliche Sachen. Das können zum Beispiel Konten oder Hausrat sein.

Zu DDR-Zeiten wurden laut Bundesamt die Vermögensverluste in der NS-Zeit mit wenigen Ausnahmen nicht ausgeglichen. Das wird seit der Wende nachgeholt.

Wann die Bearbeitung der Ansprüche voraussichtlich erledigt sein wird, konnte die Behörde nicht mitteilen. In zahlreichen Fällen warte man noch auf Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, und die notwendige Recherche in den noch offenen Verfahren sei zum Teil zeitaufwendig.

Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Paragraf 10, Einnahmen des Entschädigungsfonds)

FAZ-Bericht zu betroffenem Grundstück im sächsischen Laubusch (kostenpflichtig)

Statistik Bundesamt Singularrestitution Stand Ende 2015

Infos zur Grundstücksverkehrsordnung - Änderung zum 1. Juli 2018

NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz

Vermögensgesetz