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Vogelgrippe: Landkreis Börde hebt Stallpflicht auf

19.04.2017, 19:12

Haldensleben (dpa/sa) - Weiter Entspannung bei der Vogelgrippe-Gefahr: Mit sofortiger Wirkung hat der Landkreis Börde für sein gesamtes Gebiet die Stallpflicht aufgehoben. Das teilte er am Mittwoch mit. Bereits am 21. März sei die Stallpflicht gelockert worden und habe nur noch für Gebiete an Drömling und Elbe sowie in der Ortschaft Schleibnitz gegolten. In Schleibnitz war den Angaben zufolge am 15. März die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt worden. Dort ende das sogenannte Aufstallgebot mit Ablauf des 19. April.

Über Monate hatte landesweit eine strenge Stallpflicht für Geflügel gegolten, um eine Ausbreitung des hochansteckenden H5N8-Virus zu verhindern. Anfang April hob dann das Ministerium die generelle Stallpflicht auf. Noch immer gibt es jedoch Restriktionszonen, in denen die Tiere weiterhin nicht ins Freie dürfen. Dazu zählten bis vor kurzem nach Angaben des Umweltministeriums außer Gebieten im Bördekreis solche in Halle und Dessau sowie im Saalekreis.

"Das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpesterregers können wir nach wie vor nicht hundertprozentig ausschließen", erklärte jüngst Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne). Es sei weiter größte Sorgfalt bei der Hygiene nötig.

Pressemitteilung Landkreis Börde