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Wasserschutzpolizei: Einschränkungen gelten auch auf Flüssen

01.04.2020, 15:52

Magdeburg (dpa/sa) - Auch auf den Flüssen und Wasserstraßen Sachsen-Anhalts gelten die wegen der Covid-19-Pandemie verhängten Einschränkungen. Darauf hat am Mittwoch die Wasserschutzpolizei in Magdeburg hingewiesen. Zwar seien Freizeitbetätigungen wie Fahrten mit Sportbooten, das Paddeln und Rudern oder das Angeln nicht grundsätzlich verboten. Aber auch hier gelte: Nicht mehr als zwei Personen sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von eineinhalb Metern.

Zudem sei zwingend zu beachten, dass Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt untersagt sind. Dies gelte auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen würden. "Da es sämtlichen Sport- und Yachthäfen unter anderem untersagt ist, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, sind diese auch nur eingeschränkt nutzbar beziehungsweise ganz geschlossen", hieß es. Auf Grund der geltenden Vorschriften seien aber auch andere Anlegestellen, Wassertankstellen, Werften und Schleusen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.

Die Wasserschutzpolizei werde die behördlichen Vorgaben kontrollieren, hieß es. Verstöße würden unter Umständen strafrechtlich verfolgt. Die Berufsschifffahrt sei von diesen Vorgaben ausgenommen.

Mitteilung der Wasserschutzpolizei