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Behörde darf Helferin Ausreise nach Afghanistan nicht verbieten

04.04.2017, 17:55

Braunschweig (dpa) - Eine Passbehörde darf einer Entwicklungshelferin nicht die Reise nach Afghanistan verbieten, weil sie eine Entführung mit Lösegeldforderungen an die Bundesrepublik fürchtet. Das Passrecht biete im Regelfall keine Handhabe dafür, Eigengefährdungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland zu verhindern, urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Streit drehte sich um die Chefin eines Hilfsvereins, die regelmäßig in das Land reist. Die Passbehörde hatte den Geltungsbereich ihres Reisepasses so beschränkt, dass sie weder direkt noch über ein Drittland nach Afghanistan reisen kann.