Behörden müssen abgeschobenen Islamisten Sami A. zurückholen
Münster (dpa) - Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen. Der als Gefährder geltende Tunesier habe einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihn auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland bringen, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht. Denn seine Abschiebung sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt Bochum will den Beschluss akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten.