Berufungsverfahren zu "Spaghettimonster" in Brandenburg startet
Brandenburg (dpa) - Darf ein Parodie-Verein an Ortseingängen Hinweisschilder für seine "Messen" aufstellen, so wie es Kirchen mit ihren Gottesdienstzeiten tun? Das Brandenburgische Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel beschäftigt sich in einem Berufungsverfahren heute mit dieser Frage. Geklagt hat die Vereinigung "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" in Templin gegen das Land Brandenburg. Der Landesbetrieb hatte die Schilder nämlich abgelehnt. In einem ersten Prozess waren die "Spaghettimonster"-Anhänger gescheitert.