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BGH billigt Werbung für Rotbäckchen-Saft

10.12.2015, 14:42

Karlsruhe (dpa) - Getränke-Hersteller Rabenhorst ist bei der Werbung für seinen Rotbäckchen-Saft Lernstark nicht über das Ziel hinausgeschossen. Der Bundesgerichtshof billigte die Angaben auf dem Etikett der Sorte. Diese verstoßen demnach nicht gegen europäisches Recht. Damit scheiterte die Verbraucherzentrale Bundesverband mit einer Klage gegen Rabenhorst in letzter Instanz. Die Vorinstanzen hatten den Fall noch anders beurteilt und den Verbraucherschützern recht gegeben.