Karlsruhe (dpa) - Nach dem Ende einer Beziehung müssen intime Fotos oder Videos gelöscht werden, wenn der Ex-Partner das verlangt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter gaben damit einer Frau aus dem Rhein-Lahn-Kreis gegen ihren früheren Liebhaber Recht. Der Mann ist Fotograf und hatte viele Sex-Fotos von seiner damaligen Freundin gemacht. Die Frau wollte nun verhindern, dass ihr Ex die Fotos veröffentlicht. Jetzt muss der Mann die Fotos und Videos löschen, entschied der BGH.
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BGH: Ex-Partner muss intime Fotos nach Beziehungsende löschen
21.12.2015Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Es gibt inhaltlich möglicherweise einen aktuelleren Stand.
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