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BGH stärkt Mieterschutz bei kommunalen Immobilienverkäufen

14.11.2018, 12:56

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat den Schutz langjähriger Mieter bei kommunalen Immobilienverkäufen gestärkt. Sichert die Stadt den Mietern im Kaufvertrag mit dem neuen Eigentümer ein lebenslanges Wohnrecht zu, macht das eine Kündigung unmöglich. Der Mieter könne sich im Streit mit dem Vermieter direkt auf die Klausel berufen, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe in einem Streitfall aus Bochum. Dort hatten Mieter nach 37 Jahren in ihrer Wohnung die Kündigung bekommen.