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BGH verhandelt über Apotheken-Geschenke

28.03.2019, 03:42

Karlsruhe (dpa) - Apotheker drücken ihren Kunden gern eine kleine Aufmerksamkeit in die Hand - was dabei erlaubt ist und was nicht, klärt heute der Bundesgerichtshof. In einer Apotheke in Darmstadt gab es zum Medikament einen Brötchen-Gutschein für die nahe Bäckerei. Kunden einer Berliner Apotheke bekamen einen Ein-Euro-Gutschein für den nächsten Einkauf. In beiden Fällen will die Wettbewerbszentrale das untersagen lassen. Verschreibungspflichtige Arzneimittel kosten in Deutschland einheitlich viel. Preiskampf ist verboten - auch indirekt durch Geschenke und Rabatte.