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BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung
Karlsruhe (dpa) - Kann ein Mieter seine Zustimmung zu einer Mieterhöhung widerrufen? Mit einem solchen Fall aus Berlin befasst sich heute der Bundesgerichtshof. Die Entscheidung dazu könnte erhebliche Auswirkungen haben. Sollte Karlsruhe entscheiden, dass eine schriftliche Mieterhöhung ein sogenannter Fernabsatzvertrag ist, hätte der Mieter ein mindestens zweiwöchiges Widerrufsrecht. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, etwa per Brief oder Telefon.